Neues De-Mail-Gesetz – was besagt es?

Die Email gehört heutzutage zu den wichtigsten Kommunikationsinstrumenten überhaupt. Das Übertragungssystem De-Mail ermöglicht dabei den vertraulichen Austausch von elektronischen Daten über das Internet. Verbindlichkeit, etwa bei Verkaufsabwicklungen oder Behördendingen, steht beim De-Mail-System im Vordergrund. Seit Ende Februar 2011 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland dabei ein neues diesbezügliches Email-Gesetz, das vom Bundestag einstimmig beschlossen wurde. Grund für den neuen Gesetzesentwurf ist eine EU-Richtlinie, die es für die Mitgliedsländer gilt, in nationales Recht umzuwandeln. Diese Richtlinie sieht vor, dass jegliche öffentliche Stellen bis zum Beginn des Jahres 2010 jegliche elektronische Übertragungen zu akzeptieren haben. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist Elster, die Steuersoftware des deutschen Finanzamtes. Die allgemeine Umsetzung erfolgte im März 2011.



Die Folgen des neuen De-Mail-Gesetzes für die Email und Internetuser sind ausgesprochen vielreichend. Arbeitgeber können dadurch zukünftig die Gehaltsabrechnungen online versenden, die Deutsche Post, die den e-Brief bereits 2010 eingeführt hat, spart an Personal und der Brief kommt anstatt in den häuslichen Briefkasten in den virtuellen Posteingang. Das neue Gesetz sieht sogar vor, Bußgeldbescheide und Haftbefehle zukünftig via Email zu versenden. Ziel dabei ist nicht nur die Ausreifung der Email im Allgemeinen, die dadurch in ihrer Übermittlung deutlich sicherer wird, sondern auch ein umweltschonender Umgang mit Papier. Die De-Mail-Überragungsdienste werden dabei an ausgesuchte, zertifizierte Provider übertragen, die für die Bundesregierung durch ihren Beleihungsstatus hoheitlich arbeiten. Gewährleistet wird dabei eine komplette Verschlüsselung der Übertragung, was es auch ausgereiften Hackern schwer macht, geschützte Daten zu lesen.


 

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